Das Wichtigste in Kürze
- Bürgergeld (früher ALG II): Finanzielle Grundsicherung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte
- Unterstützung: Beratung, Qualifizierung und soziale Hilfen
- Bildung und Teilhabe: Finanzielle Förderung für Kinder und Jugendliche
- Unterschiede: ALG I, Bürgergeld & Sozialhilfe: Wer bekommt was?
- Antragstellung: Erforderliche Unterlagen und Hinweise
- Kontakt: Adresse, Telefonnummer und Öffnungszeiten
Inhaltsverzeichnis
Leistungen Jobcenter Bayreuth
Bürgergeld – Die finanzielle Grundsicherung
Das Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II) dient als Grundsicherung für erwerbsfähige Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können. Es umfasst Regelbedarf für den Lebensunterhalt, Unterkunfts- und Heizkosten, Mehrbedarfe (z. B. für Alleinerziehende oder chronisch Kranke) sowie einmalige Leistungen wie die Erstausstattung für Wohnung oder Geburt.
Bildung und Teilhabe – Unterstützung für Familien
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus einkommensschwachen Familien gibt es finanzielle Unterstützung für Schulausflüge, Klassenfahrten, eine Schulbedarfspauschale, Lernförderung sowie Zuschüsse zu Mittagessen und Freizeitaktivitäten.
Unterschied zwischen Arbeitslosengeld I, Bürgergeld und Sozialhilfe

Arbeitslosengeld I (ALG I) – Versicherungsleistung für Arbeitnehmer
ALG I ist eine Versicherungsleistung der Bundesagentur für Arbeit. Wer mindestens 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, hat Anspruch darauf. Die Höhe richtet sich nach dem letzten Einkommen.
Bürgergeld (ehemals ALG II) – Bedürftigkeitsabhängige Hilfe
Das Bürgergeld ist eine Sozialleistung für Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Es gibt keine Beitragsvoraussetzungen wie beim ALG I.
Sozialhilfe – Unterstützung für dauerhaft Erwerbsunfähige
Sozialhilfe richtet sich an Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung dauerhaft nicht erwerbsfähig sind und keinen Anspruch auf Bürgergeld haben. Sie wird vom Sozialamt gezahlt.
Leistung | Wer hat Anspruch? | Dauer der Zahlung | Höhe der Leistung |
---|---|---|---|
ALG I | Arbeitnehmer mit min. 12 Monaten Einzahlungen | Bis zu 12 Monate (länger ab 50+) | Ca. 60-67% des letzten Nettoeinkommens |
Bürgergeld | Erwerbsfähige Personen ohne Einkommen | Solange Bedürftigkeit besteht | Pauschalbetrag, abhängig vom Bedarf |
Sozialhilfe | Dauerhaft nicht Erwerbsfähige (z. B. Rentner) | Solange Hilfebedarf besteht | Individuell, je nach Situation |
Angebote zur Unterstützung

Das Jobcenter Bayreuth bietet neben finanziellen Hilfen auch folgende Unterstützungsmaßnahmen:
- Bewerbungstraining und Coaching
- Weiterbildungskurse und Umschulungen
- Schuldnerberatung und psychosoziale Betreuung
- Beratung für Selbstständige in finanziellen Notlagen
- Förderungen für Berufsausbildungen
- Unterstützung bei der Wohnungssuche für Leistungsberechtigte
Weitere Informationen gibt es auf der offiziellen Seite: Jobcenter Bayreuth
Tipps für Antragsteller
Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung von Bürgergeld werden folgende Dokumente benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass
- Mietvertrag und aktuelle Nachweise über Mietkosten
- Nachweise über Heizkosten, sofern diese separat gezahlt werden
- Aktuelle Einkommensnachweise
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Sozialversicherungsausweis oder Rentenversicherungsnummer
- Mitgliedsbescheinigung der Krankenversicherung
Es ist ratsam, vorab einen Termin zu vereinbaren und alle erforderlichen Unterlagen vollständig mitzubringen, um Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung zu vermeiden. jobcenter-bayreuth-stadt.de

Rechtliche Hinweise
Wer Bürgergeld oder Sozialhilfe beantragt, muss aktiv an der Verbesserung seiner Situation mitwirken. Es besteht eine Mitwirkungspflicht, sodass zumutbare Arbeitsangebote und Weiterbildungsmaßnahmen nicht ohne triftigen Grund abgelehnt werden dürfen. Wer Auflagen nicht erfüllt, muss mit Sanktionen in Form von Leistungskürzungen rechnen. Falls eine Entscheidung des Jobcenters als ungerechtfertigt empfunden wird, besteht die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen.
Bürgergeld kann von Personen im Alter von 15 bis zur Erreichung des Rentenalters beantragt werden. Für unter 15-Jährige besteht kein Anspruch auf Bürgergeld, sie können jedoch im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt werden.
Kontakt und Öffnungszeiten
Jobcenter Bayreuth
Adresse:
Hindenburgstraße 10, 95445 Bayreuth
Telefon:
0921 7877-0
E-Mail:
jobcenter-bayreuth@jobcenter.de
Website:
www.jobcenter-bayreuth.de
Öffnungszeiten
Tag | Vormittag | Nachmittag |
---|---|---|
Montag | 08:00 – 12:30 | 14:00 – 16:00 |
Dienstag | 08:00 – 12:30 | Geschlossen |
Mittwoch | 08:00 – 12:30 | Geschlossen |
Donnerstag | 08:00 – 12:30 | 14:00 – 18:00 |
Freitag | 08:00 – 12:30 | Geschlossen |
Dieser Blogbeitrag soll als Orientierung dienen. Offizielle und aktuelle Informationen finden Sie direkt beim Jobcenter Bayreuth.

Neben der Unterstützung durch das Jobcenter gibt es auch Möglichkeiten, sich selbstständig zu machen. Wer über eine Existenzgründung nachdenkt, findet wertvolle Tipps und Ratschläge in unserem Beitrag: Tipps für Einsteiger in dieSelbstständigkeit.
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